Rechtsprechung
   BFH, 24.07.1997 - V R 60/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,11556
BFH, 24.07.1997 - V R 60/94 (https://dejure.org/1997,11556)
BFH, Entscheidung vom 24.07.1997 - V R 60/94 (https://dejure.org/1997,11556)
BFH, Entscheidung vom 24. Juli 1997 - V R 60/94 (https://dejure.org/1997,11556)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,11556) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 15a J: 1980
    Änderung; Erneute Zwischenvermietung; Erstjahr; Rechtsansicht

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 14.05.1992 - V R 79/87

    Berichtigung des Vorsteuerabzugs wegen Änderung der Verhältnisse (§ 15a UstG

    Auszug aus BFH, 24.07.1997 - V R 60/94
    Aufgrund dieser Umsätze ist gemäß § 15 Abs. 2 und 3 UStG 1980 zu entscheiden, ob der Vorsteuerabzug bei der Anschaffung oder der Herstellung des Wirtschaftsguts im Abzugsjahr ganz oder teilweise ausgeschlossen ist (vgl. BFH-Urteil vom 14. Mai 1992 V R 79/87, BFHE 168, 462, BStBl II 1992, 983).

    Der Senat hat der rechtlichen Beurteilung für die Vorsteuerberichtigung nach § 15 a Abs. 1 UStG 1980 insoweit dieselbe Wirkung wie bei einer Gesetzesänderung zuerkannt (vgl. dazu BFH in BFHE 168, 462, BStBl II 1992, 983; Wagner in Sölch/Ringleb/List, Umsatzsteuergesetz, § 15 a Rz. 48).

  • BFH, 16.12.1993 - V R 56/91

    Berichtigung des Vorsteuerabzugs wegen Änderung der Verhältnisse

    Auszug aus BFH, 24.07.1997 - V R 60/94
    Der Senat hat mit den Urteilen vom 16. Dezember 1993 V R 65/92 (BFHE 173, 270, BStBl II 1994, 485), V R 56/91 (BFH/NV 1995, 444) und V R 24/93 (BFH/NV 1995, 448), vom 27. Januar 1994 V R 31/91 (BFHE 173, 463, BStBl II 1994, 488) sowie vom 17. Februar 1994 V R 44/92 (BFH/NV 1995, 352) entschieden, die Änderung der "maßgebenden Verhältnisse" könne auch dadurch eintreten, daß bei tatsächlich gleichbleibenden Verwendungsumsätzen die rechtliche Beurteilung, die der Gewährung des Vorsteuerabzugs im Abzugsjahr zugrunde lag, sich in einem der Folgejahre als unzutreffend erweist.

    Die Verfassungs beschwerde gegen das Senatsurteil in BFH/ NV 1995, 444 ist vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen worden (Beschluß vom 9. August 1994 1 BvR 592/94).

  • BFH, 26.04.1995 - XI R 81/93

    Eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen ist im

    Auszug aus BFH, 24.07.1997 - V R 60/94
    Die einschlägigen Verwaltungsvorschriften zur Zwischenvermietung enthalten den Hinweis darauf, daß die Einschaltung eines gewerblichen Zwischenvermieters umsatzsteuerrechtlich nicht anerkannt werden könne, wenn darin ein Mißbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten zu sehen sei (vgl. dazu BFH-Urteil vom 26. April 1995 XI R 81/93, BFHE 178, 4, BStBl II 1995, 754).
  • BFH, 14.05.1992 - V R 12/88

    Rechtsmissbrauch durch Einschaltung eines gewerblichen Zwischenmieters

    Auszug aus BFH, 24.07.1997 - V R 60/94
    Die Kläger haben ihre Wohnung schon ab 1983 steuerfrei und damit vorsteuerabzugsschädlich vermietet (§ 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG 1980), weil die Zwischenvermietung von Wohnungen grundsätzlich als rechtsmißbräuchliche Gestaltung (§ 42 AO 1977) nicht berücksichtigt werden darf (ständige Rechtsprechung des BFH, z. B. Beschluß vom 25. November 1993 V B 120/93, StRK, Umsatzsteuergesetz 1980, § 15 Abs. 2, Rechtsspruch 20; Urteil vom 14. Mai 1992 V R 12/88, BFHE 168, 468, BStBl II 1992, 931, m. w. N.) und weil im Streitfall ein umsatzsteuerrechtlich anzuerkennender Grund, eine an einen Endmieter vermietete Wohnung an einen zweiten gewerblichen Zwischenvermieter unter Verzicht auf die Steuerbefreiung der Grundstücksvermietung (§ 9 UStG 1980) zu vermieten, nicht gegeben war.
  • BFH, 12.06.1997 - V R 36/95

    Die unzutreffende Beurteilung des Vorsteuerabzugs im Erstjahr kann in den

    Auszug aus BFH, 24.07.1997 - V R 60/94
    Der Senat hat seine Rechtsprechung durch Urteil vom 12. Juni 1997 V R 36/95 (BFHE 182, 462, BStBl II 1997, 589) fortgeführt.
  • BFH, 19.02.1997 - XI R 51/93

    Die unzutreffende Beurteilung des Vorsteuerabzugs im Erstjahr kann in den

    Auszug aus BFH, 24.07.1997 - V R 60/94
    Dieser Rechtsprechung des Senats hat sich der XI. Senat in dem Urteil vom 19. Februar 1997 XI R 51/93 (BStBl II 1997, 370) angeschlossen.
  • BFH, 26.02.1987 - V R 1/79

    1. Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug richtet sich nach der tatsächlichen und

    Auszug aus BFH, 24.07.1997 - V R 60/94
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 26. Februar 1987 V R 1/79, BFHE 149, 307, BStBl II 1987, 521, unter II. 2.) handelt es sich bei der erstmaligen tatsächlichen Verwendung um ein auf das Abzugsjahr zurückwirkendes Ereignis.
  • BFH, 27.01.1994 - V R 31/91

    Änderung der für den Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse bei Beteiligung an

    Auszug aus BFH, 24.07.1997 - V R 60/94
    Der Senat hat mit den Urteilen vom 16. Dezember 1993 V R 65/92 (BFHE 173, 270, BStBl II 1994, 485), V R 56/91 (BFH/NV 1995, 444) und V R 24/93 (BFH/NV 1995, 448), vom 27. Januar 1994 V R 31/91 (BFHE 173, 463, BStBl II 1994, 488) sowie vom 17. Februar 1994 V R 44/92 (BFH/NV 1995, 352) entschieden, die Änderung der "maßgebenden Verhältnisse" könne auch dadurch eintreten, daß bei tatsächlich gleichbleibenden Verwendungsumsätzen die rechtliche Beurteilung, die der Gewährung des Vorsteuerabzugs im Abzugsjahr zugrunde lag, sich in einem der Folgejahre als unzutreffend erweist.
  • BFH, 16.12.1993 - V R 65/92

    Die unzutreffende Beurteilung des Vorsteuerabzugs im Erstjahr kann in den

    Auszug aus BFH, 24.07.1997 - V R 60/94
    Der Senat hat mit den Urteilen vom 16. Dezember 1993 V R 65/92 (BFHE 173, 270, BStBl II 1994, 485), V R 56/91 (BFH/NV 1995, 444) und V R 24/93 (BFH/NV 1995, 448), vom 27. Januar 1994 V R 31/91 (BFHE 173, 463, BStBl II 1994, 488) sowie vom 17. Februar 1994 V R 44/92 (BFH/NV 1995, 352) entschieden, die Änderung der "maßgebenden Verhältnisse" könne auch dadurch eintreten, daß bei tatsächlich gleichbleibenden Verwendungsumsätzen die rechtliche Beurteilung, die der Gewährung des Vorsteuerabzugs im Abzugsjahr zugrunde lag, sich in einem der Folgejahre als unzutreffend erweist.
  • BFH, 25.11.1993 - V B 120/93

    Aussetzung eines Verfahrens wegen Anhängigkeit eines Musterverfahrens beim BVerfG

    Auszug aus BFH, 24.07.1997 - V R 60/94
    Die Kläger haben ihre Wohnung schon ab 1983 steuerfrei und damit vorsteuerabzugsschädlich vermietet (§ 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG 1980), weil die Zwischenvermietung von Wohnungen grundsätzlich als rechtsmißbräuchliche Gestaltung (§ 42 AO 1977) nicht berücksichtigt werden darf (ständige Rechtsprechung des BFH, z. B. Beschluß vom 25. November 1993 V B 120/93, StRK, Umsatzsteuergesetz 1980, § 15 Abs. 2, Rechtsspruch 20; Urteil vom 14. Mai 1992 V R 12/88, BFHE 168, 468, BStBl II 1992, 931, m. w. N.) und weil im Streitfall ein umsatzsteuerrechtlich anzuerkennender Grund, eine an einen Endmieter vermietete Wohnung an einen zweiten gewerblichen Zwischenvermieter unter Verzicht auf die Steuerbefreiung der Grundstücksvermietung (§ 9 UStG 1980) zu vermieten, nicht gegeben war.
  • BFH, 17.02.1994 - V R 44/92

    Steuerberichtigung des Abzugs der Vorsteuerbezüge

  • BFH, 16.12.1993 - V R 24/93

    Berichtigung des Abzugs der auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines

  • BFH, 20.03.1990 - V B 123/89

    Voraussetzungen für eine Aussetzung der Vollziehung von

  • BFH, 12.03.1998 - V R 17/96

    Vorsteuerabzug für die Kosten infolge der Herstellung einer Wohnung - Ausschluss

    Der Änderung der Steuerfestsetzung in dem Bescheid vom 20. Mai 1988 steht auch § 176 Abs. 2 AO 1977 nicht entgegen, weil der BFH die in der Vorschrift bezeichneten allgemeinen Verwaltungsvorschriften nicht als nicht mit dem geltenden Recht in Einklang stehend bezeichnet hat (vgl. dazu BFH-Urteil vom 24. Juli 1997 V R 60/94, BFH/NV 1998, 233, m. w. N.).
  • BFH, 27.07.2001 - V B 35/01

    Bauherrengemeinschaft - Errichtung einer Eigentumswohnung - Vermietung einer

    Auch § 176 Abs. 2 AO 1977 steht einer Änderung von Steuerfestsetzungen nicht entgegen, weil der BFH die in der Vorschrift bezeichneten allgemeinen Verwaltungsvorschriften nicht als nicht mit dem geltenden Recht in Einklang stehend bezeichnet hat (vgl. dazu BFH-Urteil vom 24. Juli 1997 V R 60/94, BFH/NV 1998, 233, m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht